Die Mitgliedschaft im BVDN Hessen kann von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten beantragt werden, die eine Zulassung durch die kassenärztliche Vereinigung Hessen haben und im Bundesland Hessen Ihre Praxis betreiben.
Die Mitgliedschaft im BVDN Hessen kann von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten beantragt werden, die eine Zulassung durch die kassenärztliche Vereinigung Hessen haben und im Bundesland Hessen Ihre Praxis betreiben.