Resolution gegen die Honorarkürzungen:
Am 11. März 2026 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) auf Drängen der Krankenkassen eine Kürzung der psychotherapeutischen Vergütung pauschal um 4,5 Prozent beschlossen – eine Entscheidung, die bereits zum 1. April 2026 wirksam wird.
Hier wird zum ersten Mal eine Honorarkürzung durchgedrückt.
Ein fatales Signal, nicht nur für die psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung.
Wenn dies Schule macht, ist zu befürchten, dass in Zukunft auch anderen ärztlichen Berufsgruppen ähnliche Honorarkürzung drohen
Wehret den Anfängen.
Wir nehmen diesen Angriff auf die psychotherapeutische Versorgung nicht wortlos hin.
Lesen Sie hier unsere offizielle Resolution.
Am 11. März 2026 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) auf Drängen der Krankenkassen eine Kürzung der psychotherapeutischen Vergütung pauschal um 4,5 Prozent beschlossen – eine Entscheidung, die bereits zum 1. April 2026 wirksam wird.
Hier wird zum ersten Mal eine Honorarkürzung durchgedrückt.
Ein fatales Signal, nicht nur für die psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung.
Wenn dies Schule macht, ist zu befürchten, dass in Zukunft auch anderen ärztlichen Berufsgruppen ähnliche Honorarkürzung drohen
Wehret den Anfängen.
Wir nehmen diesen Angriff auf die psychotherapeutische Versorgung nicht wortlos hin.
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Stellungnahme zur Novellierung des Hessischen PsychKHG
